Sie sind gesetzlich versichert (AOK, Barmer, DAK,…)
Welche und wie viele physiotherapeutische oder ergotherapeutische Maßnahmen Ihr Arzt Ihnen verschreiben darf, ist im » Heilmittelkatalog genau festgelegt. Der Arzt stellt Ihnen ein Heilmittelrezept aus (z.B. 6 x Krankengymnastik wegen Rückenschmerzen) mit einer Empfehlung der Therapiefrequenz pro Woche.
Hinsichtlich Beginn und Unterbrechung der Behandlung gibt es seitens der gesetzlichen Krankenkassen Vorgaben:
Eine Physiotherapie oder eine Ergotherapie muss innerhalb von 14 Tagen, ab Ausstellungsdatum begonnen werden.
Ein Rezept ist zuzahlungspflichtig. Der Eigenanteil richtet sich nach der Krankenkasse und der Art der Verordnung.
Sie sind bei einer privaten Krankenkasse versichert bzw. erhalten Leistungen der Beihilfe
Der Arzt kann Ihnen sämtliche Maßnahmen der Physiotherapie und Ergotherapie verordnen,die er für notwendig hält. Beschränkungen in der Wahl sowie der Dauer der Verordnungen gibt es nicht.
Sie sind infolge eines Arbeitsunfalles verletzt oder leiden an einer anerkannten Berufskrankheit
Die Kosten für die Behandlung der Unfall-/ Krankheitsfolgen übernimmt Ihre zuständige Berufsgenossenschaft (BG).
Die optimale medizinische Betreuung des Versicherten sowie seine berufliche und soziale Wiedereingliederung stehen stets im Vordergrund aller Bemühungen. Weil eine erfolgreiche Rehabilitation für den Versicherten die beste Lösung ist, werden alle geeigneten Mittel eingesetzt.
Physiotherapie und Ergotherapie müssen in diesem Fall von einem von den Berufsgenossenschaften anerkannten D-Arzt oder H-Arzt verschrieben werden.
Prävention, Wohlbefinden, Geschenk-Gutscheine
Gern bieten wir Ihnen unsere Leistungen auch ohne Rezept an, zur Vorbeugung oder Steigerung Ihres persönlichen Wohlbefindens. Regelmäßig bieten wir in diesem Rahmen auch Sonderangebote, Schnupper- und Sparpakete. Bitte fragen Sie unsere Therapeuten.
Terminabsage
Können Sie einmal einen Termin aus dringenden Gründen nicht wahrnehmen, sagen Sie diesen bitte spätestens 24 Stunden vorher ab.